Diese Ethischen Prinzipien betreffen sowohl die wissenschaftlichen Beiträge, die zur Teilnahme an der Konferenz eingereicht werden und später im Konferenzband veröffentlcht werden, als auch alle am Prozess der Veröffentlichung beteiligten Personen: Hearusgeber, Radakteure, Autoren und Gutachter. Die Ethischen Prinzipien stützen sich auf die international anerkannten Anforderungen und Standards für eine gute Veröffentlichungspraxis des Committee on Publication Ethics (COPE): http://publicationethics.org/resources/guidelines

PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DER REDAKTEURE

 

Beschluss zur Veröffentlichung

Das Redaktionskolleg der  Konferenz  beschliesst, welche  Beiträge dem Profil und den Anforderungen der Konferenz entsprechen und zur Teilnahme zugelassen bzw. veröffentlicht werden können. Die Redakteure müssen sich auf jeden Fall mit den Gutachtern absprechen.

 

Gleichberechtigung zur  Veröffentlichung

Der Redakteur ist verpflichtet die Beiträge nach ihrem wissenschaftlichen Wert zu beurteilen, unabhängig von Rasse, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, ethnischem Ursprung und politischen Auffassungen der Autoren.

 

Geheimhaltung

Die Mitglieder des Redaktionskollegs dürfen Informationen, die mit einem zur Veröffentlichung eingereichten Beitrag zusammenhängen, nur dem entsprechenden Autor, den eingesetzen oder potentiellen Gutachtern und bei Bedarf dem Verleger mitteilen.

 

Datennutzung und Interessenkonflikte

Unveröffentlichte Informationen, die im eingereichten Beitrag offengelegt werden, können vom Redakteur für seine eigenen Forschungsarbeiten nicht genutzt werden, es sei denn, er hat vom Autor die ausdrückliche Genehmigung dafür bekommen.

 

Ethische Verstösse und Klagen

Das Redaktionskolleg wird unverzüglich Massnahmen ergreifen, falls Meldungen über Nichteinhaltung von Pflichten oder Verstoss gegen die ethischen Verhaltensprinzipien seitens des Autors, eines Gutachters oder Redakteurs eingehen. Die Massnahmen äußern sich in Kontaktaufnahme zu allen betroffenenen Parteien und Institutionenen zwecks Aufdeckung der wahren Sachlage bzgl. der ethischen Verstöße und Erarbeitung eines Vorschlags für deren Behebung; im Extremfall kann es zur Rücknahme des Beitrags oder zur Veröffentlichung der festgestellten ethischen Verstöße, falls der Beitrag schon veröffentlcht worden ist, kommen. Die Autoren sind berechtigt, ein Zweitgutachten anzufordern, jedoch nur wenn sie ausreichend überzeugende Beweise für Unregelmäßigkeiten und Verstöße seitens des Gutachters vorlegen können. In diesem Fall kann ein Zweitgutachten angeordnet werden, welches als endgültig gilt.

  

PFLICHTEN DER GUTACHTER

 

Unterstützung der Entscheidungen der Redakteure

Die Erstellung von Gutachten der Beiträge hat zur Aufgabe den Redakteur bei der Entscheidungstreffung zur Veröffentlichung zu unterstützen sowie den Autoren die Möglichkeit zur Verbesserung der Qualität ihres Beitrags zu geben.

 

Korrektheit Der Gutachter ist verpflichtet den eingereichten Beitrag zur Begutachtung nicht anzunehmen, falls er der Meinung ist, nicht ausreichend kompetent auf dem Themengebiet zu sein oder nicht in der Lage ist, das Gutachten im Rahmen der vorgegebenen Frist zu erstellen.

Geheimhaltung Der Gutachter hat jeden von ihm bekommenenen Beitrag als ein vertrauliches Dokument zu behandeln. Er hat kein Recht ihn Drittpersonen – mit Ausnahme des Redakteurs –  zu zeigen oder mit ihnen zu besprechen. Der Gutachter darf ohne die Erlaubnis des Autors keine noch nicht veröffentlichte Informationen und Ideen aus dem ihm zur Begutachtung vorgelegten Beitrag für eigene Zwecke nutzen.

Objektivität Der Gutachter ist verpflichtet den Beitrag objektiv zu bewerten und darf sich von der eigenen Voreingenommenheit und persönlichen Beziehungen zum Autor des Beitrags, den er begutachtet nicht beeinflussen lassen. Der Gutachter muss seine Stellungnahme eindeutig, kompetent und argumentiert äußern.

Korrekte Zitierweise

Der Gutachter muss auf die korrekte Zitierweise und Nutzung von Daten und Quellen achten. Er ist verpflichtet den Redakteur über eine unkorrekte Zitierweise oder eine aufallende Wiederholung von Teilen des Beitrags im Vergleich zu bereits veröffentlichten Beiträgen zu informieren.

 

Offenlegung eines Interessenkonflikts

Die Gutachter dürfen keine Beiträge zur Begutachtung annhemen, bei denen ein Interessenkonflikt, der aus beruflichen, persönlichen, finanziellen und sonstigen Abhängigkeiten vom Autor oder Organisationen, die einen Bezug zum entsprechenden Beitrag haben, entstanden ist.

 

PFLICHTEN DER AUTOREN

 

Forderung zur Datendarstellung

Die Autoren von originellen wissenschaftlichen Beiträgen sind verpflichtet die verwendeten wissenschaftlichen Methoden, die durchgeführten Tätigkeiten und gewonnenen Ergebnisse präzise und wahrheitsgetreu darzustellen, ihre Schlussfolgerungen auf objektiven Daten, korrekten Berechnungen und wissenschaftlichen Argumenten zu begründen. Die  Falsifizierung und das Ausdenken von Daten ist absolut unakzeptabel.

 

Zugang und Aufbewahrung von originären Daten

Die Autoren müssen originäre Daten zur Verfügung stellen, falls solche vom Gutachter angefordert  werden, sowie den Zugang zu ihnen gemäß den Vorschriften über die Daten und Datenbanken der ALPSP (Association of Learned and  Professional Society Publishers) ermöglichen. Die Autoren müssen in der Lage sein, auf Verlangen die originären Daten auch nach der Veröffentlichung des Beitrags bereitzustellen.

 

Originalität und Plagiarismus

Die Autoren müssen die Originalität der von ihnen eingereichten Beiträge gewährleisten. Falls der Autor Ergebnisse oder Inhalte von anderen – eigenen oder fremden Veröffentlichungen genutzt hat – müssen diese präzise und korrekt zitiert werden. Plagiarismus ist in allen seinen Formen unzulässig.

 

Mehrfache und gleichzeitige Veröffentlichung  

Die Einreichung eines vom Autor bereits veröffentlichten Beitrags ist unethisch und unzulässig. Ein Verstoß gegen die ethischen Prinzipien ist auch die gleichzeitige Einreichung eines Beitrags zur Veröffentlichung in anderen Verlagen und Ausgaben.

 

Urheberrechte

Urheberrechte bleiben nur den Personen vorbehalten, die den Hauptbeitrag für die Erstellung des Beitrags haben. Als Co-Autoren werden alle Personen genannt, die einen wesentlichen Beitrag für die Entstehung des Beitrags haben. Die Co-Autoren müssen die Endfassung des Beitrags befürwortet haben und mit seiner Einreichung zur Veröffentlichung einverstanden sein.

 

Danksagung Eine Danksagung an Personen, die nicht direkt am schöpferischen Prozess beteiligt waren, jedoch für die Entstehung des Beitrags intelektuell oder durch technische, organisatorische, materielle oder finanzielle Unterstützung mitgeholfen haben, ist zulässig und mit den ethischen Prinzipien konform.

Offenlegung eines Interessenkonflikts

Alle Autoren müssen Interessenkonflikte, die die Objektivität der Endergebnisse der durchgeführten Untersuchung oder deren Interpretation beeinflussen könnten, offenlegen. Es müssen alle in Anspruch genommenen Finanzierungsquellen genannt werden.

 

Fehler bei der Veröffentlichung

Sollten die Autoren signifikante Fehler oder Ungenauigkeiten im veröffentlichten Beitrag entdecken, sind sie verpflichtet rechtzeitig den Redakteur oder den Verleger darüber zu informieren, damit Korrekturen vorgenommen oder der Beitrag zurückgenommen werden kann.